schoeffengericht
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- | - galt in [[Deutschland]] bis ca. 1450 uneingeschränkt → Basis war das [[Gewohnheitsrecht]], | + | - galt in [[Deutschland]] bis ca. 1450 uneingeschränkt → [[Basis]] war das [[Gewohnheitsrecht]], |
- an seine Stelle trat ab 1450 im Rahmen der Herausbildung der landesherrlichen Zentralisierungstendenzen im [[Strafrecht]] der schriftliche [[Prozeß]] (Danker) | - an seine Stelle trat ab 1450 im Rahmen der Herausbildung der landesherrlichen Zentralisierungstendenzen im [[Strafrecht]] der schriftliche [[Prozeß]] (Danker) | ||
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