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schoeffengericht

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SCHÖFFENGERICHT

- galt in DEUTSCHLAND bis ca. 1450 uneingeschränkt → Basis war das GEWOHNHEITSRECHT, durch mündliche TRADITION bewahrt
- an seine Stelle trat ab 1450 im Rahmen der Herausbildung der landesherrlichen Zentralisierungstendenzen im STRAFRECHT der schriftliche PROZEß (Danker)

schoeffengericht.1282820159.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:26 (Externe Bearbeitung)