schoeffengericht
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SCHÖFFENGERICHT
- galt in DEUTSCHLAND bis ca. 1450 uneingeschränkt → Basis war das GEWOHNHEITSRECHT, durch mündliche TRADITION bewahrt
- an seine Stelle trat ab 1450 im Rahmen der Herausbildung der landesherrlichen Zentralisierungstendenzen im STRAFRECHT der schriftliche PROZEß (Danker)
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