- bei den GERMANEN die freie Verfügung über die eigene PERSON oder über einen BESITZ → blieb den freien Männern wie jeder rechtsgültige Akt vorbehalten, alle anderen benötigten einen Vormund/Vogt/Fürsprecher
selbmundia.txt · Zuletzt geändert: 2020/01/27 18:10 von Robert-Christian Knorr