souveraenitaet
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====== SOUVERÄNITÄT ====== | ====== SOUVERÄNITÄT ====== | ||
+ | - bedeutet im völkerrechtlichen Sinne, daß Staaten befehlsunabhängig und nur einer allgemein anerkannten Völkerrechtsordnung unterworfen sind\\ | ||
+ | - kommt einem Staat bereits mit dessen Konstituierung zu und bedarf keiner besonderen Herleitung oder Begründung\\ | ||
- | - bedingt Staatsform\\ | + | - Im Völkerrecht meint " |
+ | - Innerstaatlich gesehen meint das also Verfassungsunmittelbarkeit. Wenn in die EG Souveränität abgegeben wird, gehen Rechtsetzungskompetenzen | ||
+ | auf diese über.\\ | ||
+ | - Das [[Phänomen]] ist, daß der [[Begriff]] über die [[Götter]] zu den [[Monarch# | ||
+ | - Dennoch gibt' die individuelle, | ||
+ | - In der Souveränität müssen das [[Recht]] - die [[Herrschaft]] des eigenen Zwecks - und die [[Macht]] - das tatsächliche Durchsetzungsvermögen - miteinander verbunden sein. Als eine solche Zweckgemeinschaft kann der [[Staat]] nur dann gelten, wenn er aus gleichberechtigten [[Bürger# | ||
+ | - bedingt | ||
- entsteht rein formal durch Einigung aller [[Wille# | - entsteht rein formal durch Einigung aller [[Wille# | ||
souveraenitaet.1260023243.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:30 (Externe Bearbeitung)