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souveraenitaet

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souveraenitaet [2013/02/09 18:49] Robert-Christian Knorrsouveraenitaet [2019/07/28 16:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 ====== SOUVERÄNITÄT ====== ====== SOUVERÄNITÄT ======
 +- bedeutet im völkerrechtlichen Sinne, daß Staaten befehlsunabhängig und nur einer allgemein anerkannten Völkerrechtsordnung unterworfen sind\\
 +- kommt einem Staat bereits mit dessen Konstituierung zu und bedarf keiner besonderen Herleitung oder Begründung\\
 +
 - Im Völkerrecht meint "Souveränität"" eines [[Staat#Staates]] seine "Völkerrechtsunmittelbarkeit". Das bedeutet, er unterliegt nur noch dem Völkerrecht, es gibt keinen übergerordneten Rechtssetzer mehr. \\ - Im Völkerrecht meint "Souveränität"" eines [[Staat#Staates]] seine "Völkerrechtsunmittelbarkeit". Das bedeutet, er unterliegt nur noch dem Völkerrecht, es gibt keinen übergerordneten Rechtssetzer mehr. \\
 - Innerstaatlich gesehen meint das also Verfassungsunmittelbarkeit. Wenn in die EG Souveränität abgegeben wird, gehen Rechtsetzungskompetenzen - Innerstaatlich gesehen meint das also Verfassungsunmittelbarkeit. Wenn in die EG Souveränität abgegeben wird, gehen Rechtsetzungskompetenzen
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 - Das [[Phänomen]] ist, daß der [[Begriff]] über die [[Götter]] zu den [[Monarch#Monarchen]] zu Gott und von diesem auf die [[Masse]] übergegangen ist. Dem [[einzelne#einzelnen]], wenn er nicht monarchenähnlich ist, kommt er nicht zu.\\ - Das [[Phänomen]] ist, daß der [[Begriff]] über die [[Götter]] zu den [[Monarch#Monarchen]] zu Gott und von diesem auf die [[Masse]] übergegangen ist. Dem [[einzelne#einzelnen]], wenn er nicht monarchenähnlich ist, kommt er nicht zu.\\
 - Dennoch gibt' die individuelle, psychologisch verstandene, "Souveränität" im [[Sinn]] der [[Autonomie]] der [[Urteilskraft]], die sich nicht auf Emotionen oder [[ratio]] allein gründet, sondern eine abgehobene Gesamtschau großer Ruhe verkörpert. Darin ist [[Freiheit]]. (Bummel-Vohland)\\ - Dennoch gibt' die individuelle, psychologisch verstandene, "Souveränität" im [[Sinn]] der [[Autonomie]] der [[Urteilskraft]], die sich nicht auf Emotionen oder [[ratio]] allein gründet, sondern eine abgehobene Gesamtschau großer Ruhe verkörpert. Darin ist [[Freiheit]]. (Bummel-Vohland)\\
-- In der Souveränität müssen das [[Recht]] - die Herrschaft des eigenen Zwecks - und die [[Macht]] - das tatsächliche Durchsetzungsvermögen - miteinander verbunden sein. Als eine solche Zweckgemeinschaft kann der [[Staat]] nur dann gelten, wenn er aus gleichberechtigten [[Bürger#Bürgern]] besteht; so kann die Souveränität niemals nur einem [[einzelne#einzelnen]], etwa einem [[Fürst#Fürsten]], zukommen. ([[Fröbel#Julius Fröbel]])\\+- In der Souveränität müssen das [[Recht]] - die [[Herrschaft]] des eigenen Zwecks - und die [[Macht]] - das tatsächliche Durchsetzungsvermögen - miteinander verbunden sein. Als eine solche Zweckgemeinschaft kann der [[Staat]] nur dann gelten, wenn er aus gleichberechtigten [[Bürger#Bürgern]] besteht; so kann die Souveränität niemals nur einem [[einzelne#einzelnen]], etwa einem [[Fürst#Fürsten]], zukommen. ([[Fröbel#Julius Fröbel]])\\
 - bedingt [[Staatsform]]\\ - bedingt [[Staatsform]]\\
 - entsteht rein formal durch Einigung aller [[Wille#Willen]] zu einem Gesamtwillen, woraus [[Verantwortung]] erwächst ([[Pufendorf]]) - entsteht rein formal durch Einigung aller [[Wille#Willen]] zu einem Gesamtwillen, woraus [[Verantwortung]] erwächst ([[Pufendorf]])
  
souveraenitaet.1360432194.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:30 (Externe Bearbeitung)