souveraenitaet
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+ | - bedeutet im völkerrechtlichen Sinne, daß Staaten befehlsunabhängig und nur einer allgemein anerkannten Völkerrechtsordnung unterworfen sind\\ | ||
+ | - kommt einem Staat bereits mit dessen Konstituierung zu und bedarf keiner besonderen Herleitung oder Begründung\\ | ||
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- Im Völkerrecht meint " | - Im Völkerrecht meint " | ||
- Innerstaatlich gesehen meint das also Verfassungsunmittelbarkeit. Wenn in die EG Souveränität abgegeben wird, gehen Rechtsetzungskompetenzen | - Innerstaatlich gesehen meint das also Verfassungsunmittelbarkeit. Wenn in die EG Souveränität abgegeben wird, gehen Rechtsetzungskompetenzen |
souveraenitaet.1362513814.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:30 (Externe Bearbeitung)