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souveraenitaet

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souveraenitaet [2013/03/05 21:03] Robert-Christian Knorrsouveraenitaet [2019/07/28 16:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 ====== SOUVERÄNITÄT ====== ====== SOUVERÄNITÄT ======
 +- bedeutet im völkerrechtlichen Sinne, daß Staaten befehlsunabhängig und nur einer allgemein anerkannten Völkerrechtsordnung unterworfen sind\\
 +- kommt einem Staat bereits mit dessen Konstituierung zu und bedarf keiner besonderen Herleitung oder Begründung\\
 +
 - Im Völkerrecht meint "Souveränität"" eines [[Staat#Staates]] seine "Völkerrechtsunmittelbarkeit". Das bedeutet, er unterliegt nur noch dem Völkerrecht, es gibt keinen übergerordneten Rechtssetzer mehr. \\ - Im Völkerrecht meint "Souveränität"" eines [[Staat#Staates]] seine "Völkerrechtsunmittelbarkeit". Das bedeutet, er unterliegt nur noch dem Völkerrecht, es gibt keinen übergerordneten Rechtssetzer mehr. \\
 - Innerstaatlich gesehen meint das also Verfassungsunmittelbarkeit. Wenn in die EG Souveränität abgegeben wird, gehen Rechtsetzungskompetenzen - Innerstaatlich gesehen meint das also Verfassungsunmittelbarkeit. Wenn in die EG Souveränität abgegeben wird, gehen Rechtsetzungskompetenzen
souveraenitaet.1362513814.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:30 (Externe Bearbeitung)