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spion

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SPION

auch Agent oder Kundschafter
- ihre Ausrüstung bestand während der ZEIT des Zweiten Weltkriegs aus EISENBAHN-ZÜNDER, UNTERWASSERGERÄT, KLOPFMITTEL, schallgedämpfter SCHUßWAFFE, LICHTZIELGEWEHR, LASTENFALLSCHIRM mit Personenfallschirm, FERNLENKBOOT

Agenten im Amt für Abwehr

- entgegen landläufiger MEINUNG fungierten Attaches oder Botschaftsangehörige in Auslandsvertretungen nicht als Spione, da sie sich „auf keinen Fall exponieren durften“, allerdings wurden ab 1936 vermehrt KO gebildet (Bentivegni)

Agenten für den Kriegsfall

- müssen zum Feindesland gehören; manchmal reicht eine neutrale Bindung zum Feindesland
- erhalten zu Friedenszeiten keine Aufgaben
- Deckname bzw. Ziffer für jeden angenommenen Agenten, z.B. A9 → lag zu Friedenszeiten auf Eis und wurde erst im Kriegsfall aktiviert

Friedensagent

Ausländer, meist kleiner von Wuchs mit spezieller Aufgabe, Truppen- bzw. Befestigungsfeststellungen zu machen

Funkagenten

- Ausländer, die gegebenenfalls die eigenen Leute ersetzen müssen

Spannungsagent

- standen nicht in der normalen Friedensarbeit, sondern meldeten in besonders angespannten Situationen durch Telephon, Telegramm oder Rückkehr über alles, was mit feindlicher Mobilmachung zu tun haben könnte
- besitzen oft zwei oder mehr Pässe; auch Schläfer

Agentenanwerbung

erfolgte durch

  • Anwerbung im Reichsgebiet und v.a. in den Grenzgebieten, die sich in einer sogenannten HAUSKAPELLE trafen und organisierten
  • Anwerbung im neutralen Ausland
  • Anwerbung in den besetzten Gebieten
  • Anwerbung in den Operationsgebieten (BENTIVEGNI)

Anmeldungsprozedur

  1. Die Abwehrstelle fragte über eine als Agent vorgesehene Person beim Amt Ausland/Abwehr an. Alle Angaben durften nur im verschlossenen Umschlag dem Anschreiben beigefügt werden.
  2. Der Umschlag wurde vom Karteiführer der Agentenkartei geöffnet.
  3. Die Personalien wurden in der Verdächtigenkartei des Amts und in der Verdächtigenkartei des RSHA (Reichssicherheitshauptamt), ferner in der Agentenkartei des Amts Ausland/Abwehr selbst nachgeprüft.
  4. Das Ergebnis (die Tauglichkeit) der Nachprüfung wurde der anfragenden Abwehrstelle mitgeteilt.
  5. Die anfragende Abwehrstelle oder KO durfte die in Frage kommende Person als Agenten anmelden, wobei der Agent eine Ziffer erhielt, zuweilen auch einen Decknamen. Der Ziffer vorangestellt wurde ein BUCHSTABE, der angab, ob der Agent zur Abw. I, II oder III F gehörte.
spion.1288026948.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:30 (Externe Bearbeitung)