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 - im [[Gegensatz]] zur mittelalterlichen Auffassung wurde die [[Erfolgshaftung]] aufgegeben\\ - im [[Gegensatz]] zur mittelalterlichen Auffassung wurde die [[Erfolgshaftung]] aufgegeben\\
 - Aufgabe der Schuldhaftung, die aus christlich-metaphysischem Bezug ins [[Strafrecht]] eingedrungen war → es interessiert ab sofort die [[Motivation]] der Straftat, imgleichen die Frage der Fahrlässigkeit insbesondere\\ - Aufgabe der Schuldhaftung, die aus christlich-metaphysischem Bezug ins [[Strafrecht]] eingedrungen war → es interessiert ab sofort die [[Motivation]] der Straftat, imgleichen die Frage der Fahrlässigkeit insbesondere\\
-- man nähert sich dem [[Begriff]] der Zurechnungsfähigkeit, denn das Alter und der geistige Zustand des Täters sollen berücksichtigt werden → aber erst durch [[Pufendorf#Pufendorfs]] [[Imputabilität]]slehre wurde die Straftat neu bewertet und dementsprechend bestraft → siehe Diskussion im Wolkenstein-Forum: [[http://www.vonwolkenstein.de/forum/showthread.php?t=2584]] \\+- man nähert sich dem [[Begriff]] der [[Zurechnungsfähigkeit]], denn das Alter und der geistige [[Zustand]] des Täters sollen berücksichtigt werden → aber erst durch [[Pufendorf#Pufendorfs]] Imputabilitätslehre wurde die Straftat neu bewertet und dementsprechend bestraft \\ 
 +→ siehe Diskussion im Wolkenstein-Forum: [[http://www.vonwolkenstein.de/forum/showthread.php?t=2584]] \\
 - kein moderner Grundsatz //nulla poena sine lege//, sondern Vergeltung, Abschreckung und Schutz der Allgemeinheit; keine Resozialisierungszwecke durch das Recht - kein moderner Grundsatz //nulla poena sine lege//, sondern Vergeltung, Abschreckung und Schutz der Allgemeinheit; keine Resozialisierungszwecke durch das Recht
  
strafrecht.1260810210.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:33 (Externe Bearbeitung)