strafverfahren
Inhaltsverzeichnis
STRAFVERFAHREN
frühneuzeitliches Strafverfahren
Der HErr hat’s gegeben, der HErr hat’s genommen! → Prozesse lohnen nicht, der der Kläger zumeist höhere Kosten hat als Gewinn
Finanzierung
- wurde eröffnet, wenn die finanzielle Sicherstellung des Verfahrens gewährleistet war → Abhängigkeit des Rechtswesens
- mancher Gerichtsherr drückte sich vor teuren Inquisitionen
- zumeist mußte der Kläger die Inquisitionen vorfinanzieren, manchmal übernahm der Landesherr die Kosten, manchmal
- bei der Strafverfolgung der jüdischen Bande um Mendel Garbe - um 1730 - bezahlte der Kläger Mayer, das Einbruchsopfer, etliche Tausend Taler, um den Prozeß in Gang zu bringen
mittelalterliches Strafverfahren
- mußte durch Kläger ausgelöst werden
- der Beklagte hatte Gelegenheit, seine Unschuld durch
- Reinigungseid
- EIDESHELFER und
- GOTTESURTEIL/ZWEIKAMPF zu beweisen
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