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strafverfahren

STRAFVERFAHREN

frühneuzeitliches Strafverfahren

Der HErr hat’s gegeben, der HErr hat’s genommen! → Prozesse lohnen nicht, der der Kläger zumeist höhere Kosten hat als Gewinn

Finanzierung

- wurde eröffnet, wenn die finanzielle Sicherstellung des Verfahrens gewährleistet war → Abhängigkeit des Rechtswesens
- mancher Gerichtsherr drückte sich vor teuren Inquisitionen
- zumeist mußte der Kläger die Inquisitionen vorfinanzieren, manchmal übernahm der Landesherr die Kosten, manchmal
- bei der Strafverfolgung der jüdischen Bande um Mendel Garbe - um 1730 - bezahlte der Kläger Mayer, das Einbruchsopfer, etliche Tausend Taler, um den Prozeß in Gang zu bringen

mittelalterliches Strafverfahren

- mußte durch Kläger ausgelöst werden
- der Beklagte hatte Gelegenheit, seine Unschuld durch

strafverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:23 von 127.0.0.1