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umlaufverfahren

UMLAUFVERFAHREN

- entstand um 1925 anstelle der ineffizienten Kabinettssitzungen der Reichsregierung im Kontext der Ermächtigung, ohne parlamentarische Beratung Gesetze verabschieden zu dürfen
- unter Hitler vervollkommnet
- Jedes Ressort reichte seine Gesetzentwürfe beim Staatssekretär in der Reichskanzlei ein, der jedes Kabinettsmitglied entsprechend unterrichtete und zugleich Kommentare oder Widersprüche abforderte. War nach längstens vier Wochen kein Widerspruch erfolgt, so galt das Gesetz als angenommen. Der Staatssekretär bemühte sich um Einigung vor etwaig anzuberaumenden Kabinettssitzungen, die HITLER vermeiden wollte. So trat das Reichskabinett letztmalig im November 1937 (!) zur Beratung des neuen Strafgesetzbuches zusammen, das dann nicht verabschiedet wurde. (Kordt)

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