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UNRUH
Viktor von Unruh
1806-86
Geodät und POLITIKER
- erklärte in seiner REDE zum § 4 im Norddeutschen Reichstag, daß er die dem politischen Tagesgeschäft unterworfene Auffassung über die Grundrechte nicht in der VERFASSUNG verankert wissen möchte, sondern darauf orientiert sei, etwas Dauerhaftes zu schaffen
- drängte allerdings auf Kompetenzerweiterung des Reichstages und der Bundesgewalt (also zentralistische Tendenzen), womit auch eine natürliche Entwicklung der Verfassung verbunden sei, um ein Gleichgewicht zur REGIERUNG zu schaffen, ergo: das PARLAMENT muß das RECHT bekommen, Verfassungsänderungen beschließen zu dürfen (die dann allerdings vom Bundesrat ratifiziert werden müßten)
- schlug als Referent des Reichstages vor, nur Amendement-Stellern nach der Verhandlung ein fünfminütiges Schlußwort zu erteilen, was weder in FRANKREICH noch Britannien der Fall wäre, wohl aber in AMERIKA und was der Minorität Schutz gewähre