URKUNDENBEWEIS
- zuerst mit unanfechtbaren Königsurkunden geführt
- eine Privaturkunde dagegen konnte mit einem Messer durchstoßen (gescholten) werden und verlor somit an Fechtbarkeit, aber der Schreiber konnte in einem persönlichen ZWEIKAMPF die Glaubwürdigkeit der URKUNDE wiederherstellen