vergewaltigung
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VERGEWALTIGUNG
- bei den KELTEN mußte der Vergewaltiger die bei Ehen, wenn auch nur vorübergehend, üblichen Schenkungen machen, außerdem hatte er eine BUßE an die GEMEINSCHAFT beziehungsweise SIPPE zu leisten (Birkhan)
vergewaltigung.1269532152.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:41 (Externe Bearbeitung)