vertrag
VERTRAG
- äußere Beziehung zwischen einzelnen oder untereinander abgeschlossene Ermächtigungserklärung (HOBBES)
- darf gebrochen werden, wenn befürchtet werden muß, daß die ANDERE Seite ihn bricht (MOHAMMED)
- im Mittelpunkt des Vertrages steht das INDIVIDUUM, das sich - a la STIRNER - nicht ausschließlich für seinem egoistischen NUTZEN, sondern auch für solidarische, wechselseitig vorteilhafte Kooperationen interessiert, die sich in dreierlei FORM zeigen können:
- ÖKONOMIE (Mutualismus);
- soziales Leben in Gruppen (KOMMUNE) und
- politisches ZUSAMMENLEBEN (Föderation). (PROUDHON)
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