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vertrag

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VERTRAG

- äußere Beziehung zwischen einzelnen oder untereinander abgeschlossene Ermächtigungserklärung (HOBBES)
- darf gebrochen werden, wenn befürchtet werden muß, daß die ANDERE Seite ihn bricht (MOHAMMED)
- im Mittelpunkt des Vertrages steht das INDIVIDUUM, das sich - a la STIRNER - nicht ausschließlich für seinem egoistischen Nutzen, sondern auch für solidarische, wechselseitig vorteilhafte Kooperationen interessiert, die sich in dreierlei FORM zeigen können:

  1. ÖKONOMIE (Mutualismus);
  2. soziales Leben in Gruppen (Kommune) und
  3. politisches ZUSAMMENLEBEN (Föderation). (PROUDHON)
vertrag.1368879991.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:42 (Externe Bearbeitung)