vogtei
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
VOGTEI
von lat. advocatus
- ein weltlicher Herrscher übernimmt die weltliche Gerichtsbarkeit über im Klosterbezirk begangene weltliche Rechtsverstöße
- auf dem Frankfurter REICHSTAG von 1149 wurde ein Fürstenspruch formuliert, der die Rechte der Vögte definierte → der LUDOWINGER Ludwig II. von Thüringen trat hierbei als Urteilsfinder auf
vogtei.1270031704.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:42 (Externe Bearbeitung)