volksabstimmung
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VOLKSABSTIMMUNG
dient der verfassungsmäßigen Beteiligung (PARTIZIPATION) an der Macht
- die Menge ist und nicht das GESETZ
- Volksführer bestimmen, Thuk. 4,21,3, dagegen: die Besten werden die FÜHRER sein
- stehen die Schmeichler nicht in Ehren? 1292 a (ARISTOTELES)
Dreischritt-Verfahren nach dem GG der BRD
- Volksbegehren: scheitert die Volksinitiative und es kömmt zu keinem Gesetz, so können zwei Millionen gesammelte Unterschriften dem Parlament vorgelegt werden, was das Parlament dazu zwingt, einen Gegenentwurf vorzulegen
- Volksentscheid: entscheidet über den vom Volk im Volksbegehren oder vom Parlament vorgelegten Gesetzesentwurf
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