wildfangrecht
WILDFANGRECHT
- eine um 1660 durch PUFENDORF gerechtfertigte Handhabe des Churfürsten (insbesondere von der Pfalz), alle unehelich Geborenen und ohne bekanntes Heimatrecht Zugezogenen als Untertanen zu beanspruchen → Pufendorf schrieb ein Rechtsgutachten gegen die rheinischen Städte und RITTER, mit denen der CHURFÜRST von der Pfalz diesbezüglich im STREIT lag, was Pufendorf eine Berufung an die Uni Heidelberg einbrachte
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