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ausnahmezustand

AUSNAHMEZUSTAND

- Benimmregeln für alle (Pitt)
- kann durch § 48 vom Reichspräsidenten erklärt werden, doch besitzt der REICHSPRÄSIDENT damit noch lange nicht die SOUVERÄNITÄT, denn der REICHSTAG kann diesen ZUSTAND jederzeit wieder aufheben;
- hat für die JURISPRUDENZ eine analoge BEDEUTUNG wie das WUNDER für die THEOLOGIE (C. Schmitt)

ausnahmezustand.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:06 von 127.0.0.1