fuerstenrecht
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FÜRSTENRECHT
- ruht auf der Übertragung staatlicher RECHTe beziehungsweise Befugnisse durch den KÖNIG, die mit EIGENTUM und BENEFICIUM verbunden waren
- vornehmlich GerichtsGEWALT, HEERgewalt und Erhebung von Einkünften verschiedener Art → Ausbildung von Abhängigkeitsverhältnissen, namentlich der Ministerialität
fuerstenrecht.1224062708.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:32 (Externe Bearbeitung)