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reichsregiment

Inhaltsverzeichnis

REICHSREGIMENT

1. 1500-02

- auf Druck der REICHSSTÄNDE gegen den WILLEN des schwächelnden MAXIMILIAN – der hatte gerade den Italienfeldzug verloren, was dazu führte, daß die Schweizer aus dem verdichteten Reichsverband quasi ausschieden - durchgesetzt und in Nürnberg als ständige Einrichtung verortet
- besteht aus sechs Churfürsten und einem Prälaten → anstelle eines Oberhauptes wurde durch die Reichsstände ein Kollegium eingesetzt - WANDEL von MONARCHIE in ARISTOKRATIE
- die Churfürsten entstammen bis 1512 den sechs Wahlgremien: Oberrhein, Schwaben, FRANKEN, Niedersachsen, Niederlande-Westfalen, Bayern
- nach 1512 werden vier neue Wahlkreise gebildet: ÖSTERREICH, Burgund, Linksrhein und Obersachsen → diese zehn Kreise dienen vornehmlich der leichteren Wahrung des Landfriedens, Exekution, und der Vollstreckung von Urteilen gegen widerspenstige Stände (PUFENDORF) - Pufendorf irrte in seiner Beschreibung! → Gremium von 20 Mitgliedern: der KAISER, fünf Churfürsten – ohne Böhmen -, zwei Vertreter Habsburgs, ein weltlicher und ein geistlicher REICHSFÜRST, ein Reichsgraf, ein Prälat des Reichstags, zwei Vertreter der Reichsstädte, sechs Vertreter der Reichskreise
- ab 1525 wird eine Exekution durchgeführt, die von einem im jeweiligen Kreis gewählten Kreisobersten abgehalten wird, der zugleich der Befehlshaber der Truppen ist, dazu über das Münzwesen wacht

2. 1521

- geringere Kompetenzen als Vorgänger

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