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wahlkapitulation

WAHLKAPITULATION

- ging auf den Kampf zwischen Reichsoberhaupt und –ständen zurück
- der Gewählte mußte den EID auf die ihm vorgeschlagene Wahlkapitulation leisten, dann wurde er bestätigt
- die Bestimmungen wurden beibehalten, gelegentlich kamen neue hinzu
- der neue KAISER erklärt nach seiner Wahl, was er zu tun beziehungsweise zu unterlassen beabsichtigt, wobei er auf die Wünsche der Wählenden eingeht → PRINZIP der concordia in der deutschen Innenpolitik, keine Mehrheitsbestimmung, sondern Eintracht unter den Wählenden; allgemeiner WILLE
- umstritten im Sinne einer absoluten MACHT des Kaisers → einige behaupteten, diese beschränke die kaiserliche GEWALT überhaupt nicht, sie bezwecke nur, die Schwächung des Reiches durch Veräußerung und Verpfändung zu verhindern
- Prinzip der Machtbeschränkung des Kaisers durch die Nächsthöheren, die Churfürsten → die kaiserliche Macht ist mit der notwendigen Anerkennung der Wahlkapitulation (seit 1356 bindend) nicht mehr absolut, jedoch souverän → die Wahlkapitulation beschränkt die Machtvollkommenheit, plenitudo potestatis, aber nicht die SOUVERÄNITÄT, summitas

wichtigste Bestimmungen

- der Gewählte mußte versichern, das Reich eine Wahlmonarchie bleiben zu lassen
- der Rechtszustand mußte beibehalten werden
- die Rechte der Reichsstände bleiben unangetastet
- es dürfen keine fremden Heere ins Reich geführt werden
- in der Reichsregierung dürfen keine Fremden beschäftigt werden

wahlkapitulation.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:26 von 127.0.0.1