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volksabstimmung

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 ====== VOLKSABSTIMMUNG ====== ====== VOLKSABSTIMMUNG ======
 +dient der verfassungsmäßigen Beteiligung ([[Partizipation]]) an der Macht
  
 - die Menge ist und nicht das [[Gesetz]]\\ - die Menge ist und nicht das [[Gesetz]]\\
 - Volksführer bestimmen, [[Thukydides#Thuk.]] 4,21,3, dagegen: die Besten werden die [[Führer]] sein\\ - Volksführer bestimmen, [[Thukydides#Thuk.]] 4,21,3, dagegen: die Besten werden die [[Führer]] sein\\
 - stehen die Schmeichler nicht in [[Ehre#Ehren]]? 1292 a ([[Aristoteles]]) - stehen die Schmeichler nicht in [[Ehre#Ehren]]? 1292 a ([[Aristoteles]])
 +
 +===== Dreischritt-Verfahren nach dem GG der BRD =====
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 +  - Volksinitiative: Antrag aus dem [[Volk]] an das [[Parlament]], das über einen [[Diskurs]] zu einem Gesetz führen soll (400000 Unterschriften nötig)
 +  - Volksbegehren: scheitert die Volksinitiative und es kömmt zu keinem Gesetz, so können zwei Millionen gesammelte Unterschriften dem Parlament vorgelegt werden, was das Parlament dazu zwingt, einen Gegenentwurf vorzulegen
 +  - Volksentscheid: entscheidet über den vom Volk im Volksbegehren oder vom Parlament vorgelegten Gesetzesentwurf
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volksabstimmung.txt · Zuletzt geändert: 2022/06/06 10:52 von Robert-Christian Knorr