AUSNAHMEZUSTAND

- Benimmregeln für alle (Pitt)
- kann durch § 48 vom Reichspräsidenten erklärt werden, doch besitzt der REICHSPRÄSIDENT damit noch lange nicht die SOUVERÄNITÄT, denn der REICHSTAG kann diesen ZUSTAND jederzeit wieder aufheben;
- hat für die JURISPRUDENZ eine analoge BEDEUTUNG wie das WUNDER für die THEOLOGIE (C. Schmitt)