BANN

- allgemeiner Ausspruch eines Ver- und Gebots, bei dessen Nichtachtung STRAFE angedroht wird

- Verbot des Betretens des Waldes

- kann streitende Parteien vor Gericht rufen und ein URTEIL SPRECHEN
- wird durch den KÖNIG verliehen an Grafen und Bischöfe

- Ausschluß aus KIRCHEngemeinschaft
- Verbot, an religiösen Handlungen teilzunehmen
siehe auch: BANNLEIHE, BANNMEILE