BOUNEß

Wilhelm Bouneß

1817-
JURIST und POLITIKER
- trat im Norddeutschen Reichstag für klare Bestimmungen ein und forderte die auch bei der Abfassung des § 8 ein, obgleich BISMARCK zuvor vom praktischen Standpunkt aus gegen klare Zuweisungen argumentiert und den fakultativ-okkasionellen CHARAKTER der ARBEIT des Bundesrates betont hatte
- betonte die exekutiven Vollmachten des Bundesrates, die immer in Abstimmung mit dem Präsidum erfolgen müssen: §§ 20 (Exekution gegen Bundesmitgleider), 24 (Auflösung des Reichstages während der Legislatur), 34 (?), 36 (Einfluß auf Steuergesetzgebung)
- forderte für die Exekutive ein einheitliches Organ, die Krone Preußens, was mit der Annahme des § 8 nicht erreicht werden würde, weshalb er ihn streichen würde