BURGENORDNUNG

926 auf dem REICHSTAG zu WORMS festgesetzt
- es durften bloß Anlagen defensiven Charakters gebaut werden
- die Anlage sollten auf traditionellen Versammlungsplätzen, alten Kultstätten und oberhalb von Siedlungen errichtet werden
- beschlossen wurden die Errichtung von Volksburgen, um das VOLK und das Vieh zu schützen → wegen der Überfälle der Ungarn und WIKINGER
- die Arbeiten wurden von 1/9 der Bevölkerung, den Dienstmannen, beaufsichtigt, die in der BURG einen ständigen Wohnsitz finden sollten → Herausbildung des Rittertums