EINSIEDEL

Konrad von Einsiedel

um 1619
JURIST
- hängt der Lehre von der ungeteilten SOUVERÄNITÄT an
- schenkt den Reichsständen Beachtung, aber der KAISER hat die superioritas über die REICHSSTÄNDE, ist somit SOUVERÄN, Gesetzesinitiator
- der Kaiser ist jedoch nicht Souverän eines Einheitsstaates