FÜRSTENRECHT

- ruht auf der Übertragung staatlicher RECHTe beziehungsweise Befugnisse durch den KÖNIG, die mit EIGENTUM und BENEFICIUM verbunden waren
- vornehmlich GerichtsGEWALT, HEERgewalt und Erhebung von Einkünften verschiedener Art → Ausbildung von Abhängigkeitsverhältnissen, namentlich der Ministerialität