GERICHTSBARKEIT

- blieb in ÖSTERREICH auf DAUER Sache des cisleithanischen GesamtSTAATes und wurde über die richterliche GEWALT in den staatlichen Gerichten ausgeübt

höchste Gerichtsbarkeit

- im ZEITALTER des ABSOLUTISMUS wie im MITTELALTER durch den KAISER
- wurde durch das REICHSKAMMERGERICHT und den Reichshofrat ausgeübt