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ABSOLUTISMUS
- ursprünglich eine Regierungsform, bei der der Regierende abgelöst von Gesetzen regiert → der Monarch ist bloß den in ihm wohnenden Gesetzen verpflichtet;
- die alte Konstitution des Absolutismus fand ihre Schutzwehr gegen Willkür in der Unabsetzbarkeit der Beamten, die in den modernen Ländern als unverträglich eingestuft wurde, nicht aber in PREUßEN, wo ein BEAMTER der FORM nach die Gesetze einhalten kann, nicht aber dem Geiste nach und nicht abgesetzt werden darf (BISMARCK)
- ist an Hoffnungen unendlich reicher als der Bonapartismus
- besitzt seinem WESEN nach eine unfeste Einrichtung und muß, solange seine Frist währt, als Bewegungsform an sich immer wieder in schlechter Einseitigkeit abhanden kommen, bevor er sich auf höherer Ebene wieder einrichtet (Hacks)
aufgeklärter Absolutismus
Prämisse: nach PUFENDORF wird der MENSCH als INDIVIDUUM und Sozialwesen gleichermaßen begriffen, daher ist seine Bedürftigkeit (imbellicitas) und Gemeinschaftlichkeit (socialitas) Bedingnis seines Lebenssinnes
- der Mensch besitzt natürliche Rechte, die er in dem Maße besitzt, wie er Pflichten für diese GEMEINSCHAFT ausübt bzw. übernimmt → NATURRECHT wird so zu einem sozialen RECHT
- der STAAT entsteht durch Gesellschaftsvertrag, wird dann im Herrschafts- und Unterwerfungsvertrag paraphiert → die einzelnen Fixpunkte sind darauf gerichtet, RECHT, ORDNUNG und Wohlfahrt für die Allgemeinheit zu gewährleisten, was vom Volk eingefordert werden darf, dem aber kein WIDERSTANDSRECHT, wohl aber Emigration erlaubt; der Monarch dagegen muß als Person hinter dem AMT zurückstehen und ist sittlich an den DIENST für die Gemeinschaft gebunden: er hat auf EHRE, WÜRDE, LEBEN und EIGENTUM seiner Beherrschten zu achten
tragender Gedanke
Alles für das VOLK, aber nichts durch das Volk. (Rintelen)