- konnte im MITTELALTER auch gegen einen toten Beschuldigten geführt werden → sogenannte Klage gegen einen toten MANN
- als literarisches SUJET ein Zwiegespräch zwischen Herz und Hirn
bürgerliche Klage
- wurde nach Klagezweck unterschieden
Klage auf SCHULD → war auf Erfüllung von Geldforderung gerichtet
Klage um GUT → war auf Herausgabe einer beweglichen Sache gerichtet
Klage um Eigen und ERBE → richtete sich auf Liegenschaften