KÖNIGSWORT

- galt nach dem abgelegten EID als WAHR → der KÖNIG mußte keinen weiteren Eid mehr schwören, es sei denn, der PAPST verhängte einen BANN
- Die Rechtskraft des Königswortes war an den TREUE-BEGRIFF gekoppelt, die Gegenseitigkeit von HERRSCHER- und Vasallenpflichten. In dieser Gegenseitigkeit wurzelt das WIDERSTANDSRECHT. Brach der König sein Wort, besaß der Untertan ein RECHT auf FEHDE.