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KONJUNKTIV

Teil der FLEXION, KATEGORIE „Modus“
- Möglichkeitsform des Verbs zur Unterscheidung von tatsächlichen Handlungen, die als Indikativ moduiert sind
- besitzt im Unterschied zum Indikativ keine Vergangenheitsbedeutung: Sie gab unbefangen zur Antwort, es sei wahr, daß ihr Geliebter sie kaum sähe.

Konjunktiv I

Konjunktive des Präsens, des Perfekts und des FUTURUM I
- Anwendung bei indirekter eigener oder fremder REDE bzw. Meinens, wobei der Hauptsatz, auf den sich bezogen wird, auch im Präteritum oder Plusquamperfekt stehen kann:

- Anwendung bei Aufforderug bzw. Bitte

- Anwendung auch bei nicht hinreichenden Bedingungen

Konjunktiv II

Konjunktive zur Kennzeichnung der Nichtwirklichkeit im weitesten Sinne
- die Konjunktive des Präteritums und Plusquamperfekts

- steht bei unsicherer Behauptung

- steht bei unsicherer WUNSCHERFÜLLUNG

- steht bei konditionalen Satzgefügen (Haupt- plus Nebensatz in einem Satzgefüge)

- steht bei konzessiven Nebensätzen, deren Einschränkung unzureichend ist

- steht in irrealen Konsekutivsätzen mit als daß

- steht als Ausdruck einer Nichtwirklichkeit, meist mit als ob

- steht bei vorausgehender Verneinung im Hauptsatz