REICHSSTAND

- eine PERSON oder Kommune, d.h. REICHSSTADT, welche nicht nur, entweder in Ansehung ihrer Person oder gewisser GÜTER oder beider, unmittelbar unter dem KAISER steht, sondern auch auf den Reichstagen entweder ganz eigenen Sitz und Stimme oder doch an der Stimme eines ganzen Kollegs, folglich an des Reiches REGIERUNG teilhat (MOSER)

siehe auch REICHSSTÄNDE oder REICHSSTANDSCHAFT