REICHSTAGSBRAND

27./28. Februar 1933
- van der Lubbe, ein holländischer Kommunist, wurde vor Ort verhaftet, konnte die fünf Brandnester kaum allein gelegt haben, auch ist unklar geblieben, wie er in den REICHSTAG kam
- die Ausführungen van der Lubbes blieben auch vor Gericht widerspruchsfrei → es konnte keine VERSCHWÖRUNG nachgewiesen werden, weder von kommunistischer noch von nationalsozialistischer oder sozialdemokratischer Seite
- im Reichstagsbrandprozeß in Leipzig wurden die mitbeschuldigten Kommunisten wegen Mangels an Beweisen freigesprochen; berühmt wurde DIMITROFF