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STÄDTEBÜNDE

- nahmen Einfluß auf Reichsregierung und suchten Profil gegen mißliebige Konkurrenten → spiegelt das Problem der Partizipation wider
- stehen für den Versuch, über Landstände rechtliche Bindungen dauerhaft zu machen, um so auf die Reichspolitik Einfluß zu nehmen
- erst im REICHSLANDFRIEDEN von Eger 1389 wurden Städtebünde angesichts der MACHT, die die HANSE im Norden Deutschlands entwickelt hatte, verboten → FRIEDEN zu Stralsund von 1370 sieht die Hanseaten als selbständige Machthandelnde

Beispiele

- von 1254-57
- verwaltete zeitweilig REICHSGUT

1376-88
- wurde durch den Grafen von Württemberg, Eberhard II., in der Schlacht bei Döffingen geschlagen

italienische Städtebünde

- EINST hatten die italienischen Städte in höchstem Grade jene KRAFT entwickelt, welche die STADT zum Staate macht. Es bedurfte nichts weiter, als daß sich diese Städte zu einer großen Föderation verbündeten; ein GEDANKE, der in ITALIEN immer wiederkehrt, mag er im einzelnen bald mit diesen, bald mit jenen Formen bekleidet sein. (BURCKHARDT)