Inhaltsverzeichnis

URKUNDE

- eine unter Beachtung bestimmter Formen ausgefertigtes und beglaubigtes Schriftstück über Vorgänge rechtlicher NATUR
- kam mit den Römern nach DEUTSCHLAND
- königliche Urkunden bedurften im Frankenreich keines Zeugen und waren unanfechtbar
- bei privaten Urkunden mußten Zeugen zugegen sein

Aufbau der mittelalterlichen Urkunde

I. Eingangsprotokoll

II. Kontext

III. Eschatokoll (Schlußprotokoll)

dispositive Urkunde

- erst dadurch, daß sie ist, Recht schaffend

klösterliche Urkunden

- wurden seit 847 nicht mehr vom KÖNIG bestätigt, sondern von Synoden oder vom PAPST