URRECHT
Urrechte
SELBSTERHALTUNG
als
RECHT
der
PERSÖNLICHKEIT
, die
Pflichten
erfüllt
FREIHEIT
des Leibes als Organ der Pflichterfüllung
Freiheit des
Eigentums
als der äußeren Wirkungssphäre der Pflichterfüllung (
FICHTE
)