VERSPRECHEN

Bedingungen für die erfolgreiche Äußerung von Versprechen:

- Einleitung des Versprechens ist die Verläßlichkeit; diese ergibt sich aus dem sozialen ZUSAMMENLEBEN

- Behauptung beruht auf GLAUBEN des Sprechers
- Ernsthaftigkeit der Behauptungen
- Gültigkeitsbedingungen ergeben sich aus Konventionen

- Vorhandensein einer INSTITUTION, die Gesagtes absegnet - Pfarrer, Rechtsanwalt, Schiedsrichter
- REALITÄT wird durch Endgültigkeitsanspruch des Deklarierenden

- Personen und Umstände müssen auf Versprechen eingestellt sein, um gewünschtes Ergebnis zu erreichen → Wunsch und gesellschaftliche Institutionen müssen sich wohlgesonnen sein
- der Gesprächspartner muß auf die Erfüllung des Versprechens wert legen;
- meinen Willen in Ansehung meiner künftigen Handlungen andern vorgeben (KANT)
- steht gegen die Vergeßlichkeit
- entscheidender Fragepunkt: Gab man es aus NOT oder um des lieben Friedens willen? (NIETZSCHE)