adelshierarchie
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ADELSHIERARCHIE
- gemäß der HEERSCHILDORDNUNG
- Reichsfürsten - geistliche (Bischof) stehen über weltlichen (HERZOG), die sich gelegentlich als Vögte für die geistlichen Reichsfürsten verdingten
- freie Herren; Freiherr - mußte über allodialen beziehungsweise lehnsunabhängigen Grundbesitz verfügen
- Ministerialen - auch die Schöffenbarfreien, die anfangs einfache Bauern, in der zweiten oder dritten Generation ihres Amtes geadelt wurden
adelshierarchie.1299143558.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 12:59 (Externe Bearbeitung)