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adelshierarchie

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ADELSHIERARCHIE

- gemäß der HEERSCHILDORDNUNG

  1. Reichsfürsten - geistliche (Bischof) stehen über weltlichen (HERZOG), die sich gelegentlich als Vögte für die geistlichen Reichsfürsten verdingten
  2. freie Herren; Freiherr - mußte über allodialen beziehungsweise lehnsunabhängigen Grundbesitz verfügen
  3. Ministerialen - auch die Schöffenbarfreien, die anfangs einfache Bauern, in der zweiten oder dritten Generation ihres Amtes geadelt wurden
  4. RITTER - durften nur LEHEN empfangen, nicht aber austeilen
adelshierarchie.1299143558.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 12:59 (Externe Bearbeitung)