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BURG
- ein Friedensbezirk, in dem für alle Insassen gleiches RECHT galt, aber der GEDANKE einer herrschaftlichen Mitwirkung durch die Einwohnerschaft stand nirgendwo im Vordergrund
- die Gerichtsbarkeit konnte durchaus einem Gerichtsherrn von außerhalb des Burgbezirks zustehen, mußte aber innerhalb des Burgbezirks ausgeübt werden (Odilo Engels)
- der mittelalterliche befestigte Einzelwohnsitz eines GRUNDHERRn, was aber die Ausnahme bildete, denn die Burg wurde oft Burgvögten übergeben
- die Berechtigung zum Bau einer Burg erteilte der KÖNIG, diese Erlaubnis war nicht an den Stand gebunden
- es gab Höhenburgen mit steil abfallenden Wänden und Wasserburgen
- aus Höhenburgen wurden oft Handelsburgen, die den Handel im bewachten Gebiet schützten
Bestandteile
- Ringmauer
- Palas
- Kemenate
- Küche
- BERGFRIED beziehungsweise Berchfrit, der Turm (Piper)