FESTATAGSNAMEN
Johannistag
24. Juni
- man ging mittags Schlag 12 Uhr los, das Johannisblut zu suchen → saß an der WURZEL des Johanniskrautes - Habichtskraut; hieracium pilosella - und wurde in Federkielen aufbewahrt; es brachte GLÜCK, heilte auch Krankheiten und wenn man einem MÄDCHEN heimlich davon etwas an das Kleid wischte, hatte es bald eine freudige Überraschung
- Tag der Abgabe verschiedener Zinsen, zum Beispiel des Martinizinses
→ Gläubiger und SCHULDner können verlangen, daß der verabredete Zinsfuß im Kapitalbrief vorgemerkt werde; derselbe darf aber 5 % nicht übersteigen. Martinizinse können im innern Landesteile erst vom St. Johannistag des folgenden Jahres an betreibungsrechtlich eingezogen werden, es sei denn, daß zwei Zinse zusammenkommen, in welchem Falle für beide Betreibung angehoben werden kann oder im Falle das KAPITAL abbezahlt wird. Der Bezug von sogenanntem Ratazins ist nur bei unaufkündbaren Zeddeln zulässig.