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feudalismus

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FEUDALISMUS

- typisch europäische Gesellschaftsordnung
- entstand durch

  • die Aufteilung des römischen REICHs in West- und Ostrom
  • die wechselseitige Durchdringung römischer und germanischer Gesellschaftsformate seit dem 5. Jahrhundert
  • die Funktionalisierung des BODENs als Erwerbsquelle mit rückwirkender Sicherheitsgarantie der Ausbeutenden für die Ausgebeuteten

genauer:

  • die SENATORen bezogen ihre Einkünfte am KAISER vorbei aus dem Boden, der ihnen für etwaige Verdienste geschenkt worden war
  • das HEER wurde zum Großteil von den Anführern ausgerüstet, die dadurch selbständige Einheiten schufen mit ihnen treu ergebenen Gefolgsleuten → deren Absicherung nach dem DIENST führte zu erbabhängigen Verhältnissen eines gegenseitigen Schutz- und Trutzbündnisses - ebenfalls unabhängig vom Kaiser

- erwuchs aus zwei großen Quellen

  1. dem BENEFICIUM und
  2. der Praxis der Commendatio (Stubbs)

- wichtigster Bezugspunkt des Feudalismus war das Bezugssystem gegenseitiger TREUE → Vasallität ist aus der gallorömischen Kommendation und der germanischen Gefolgschaft hervorgegangen: ein Schwacher stellt sich unter den Schutz eines Herrn und konnte unfrei werden, ABER die Gefolgschaft war eine zweiseitige, die FREIHEIT nicht mindernde Rechtsbeziehung: So hatten beide das Recht, bei Treuebruch den Vertrag aufzukündigen. Die Lehnsverträge bekamen eine verfassungsrechtliche BEDEUTUNG, da das Lehnsgut staatliches Vermögen war und die Dienste zum Teil für den STAAT lebenswichtige Leistungen darstellten. → Feudalstaat

feudalismus.1223981996.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:29 (Externe Bearbeitung)