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FRIEDENTHAL

Karl Friedrich Friedenthal

1827-90
1832 evangelisch getaufter jüdischer JURIST, Landwirt und POLITIKER
- nannte in seiner ersten REDE vor dem Norddeutschen Reichstag den § 21 (wurde später § 20) mit der Bestimmung der direkten, gleichen und geheimen WAHL zum gesetzgebenden REICHSTAG den wichtigsten Paragraphen des gesamten Verfassungsentwurfs der verbündeten Regierungen des Norddeutschen Bundes
- deutete die wichtigsten Verbindungslinien dieses Artikels zum Gesamtentwurf an:

  • im Volksstaat wird der Volkskraft die MÖGLICHKEIT gegeben, unmittelbar dem Staate und seinen Zwecken zu dienen, d.i. das RECHT, mit Selbstbestimmung die eigene KRAFT für die Zwecke des Gemeinwesens einzusetzen;
  • mit dem Zusammenhang von Recht und Pflicht stellt sich die Frage, ob der Pflichterfüller auch stark genug sei, dieselbe zu erfüllen → Beschränkung tut not;
  • eine Ausdehnung der politischen Rechte (=Pflichten) für alle Staatsbürger würde eine Überbordung, somit Schwächung bewirken und
  • der zu schaffende Bundesstaat sei eine ENCEINTE für alle Partikulargewalten

- kritisierte das Vorgehen der Liberalen, die ein sich notwendigerweise kreuzen müssendes Nebeneinander der Kräfte konstruieren wollen, kein Mit- und Ineinander; in diesem Sinne begriff er die Regierung als nichts GEGEN das Volk Seiendes, sondern als einen organisierten Faktor des Volkes

friedenthal.1387232887.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:32 (Externe Bearbeitung)