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FRÖBEL

Friedrich Fröbel

- arbeitet auf dem Gebiet der Vorschulerziehung und gilt als Begründer der Kindergärten

Julius Fröbel

1805-1893
naturwissenschaftlicher Dozent, Verleger und POLITIKER
- geht vom Bekenntnis zum INDIVIDUUM aus, gelangt aber zu radikal-demokratischen Schlußfolgerungen und steht damit, obwohl die gleiche Wurzel habend, gegen liberales DENKEN, denn erst wenn der Separatismus und die Heimlichkeit des Privatlebens aufgehoben sind, wenn aus den Privatmenschen wahre politische Menschen geworden sind, erst dann können die Individuen wahrlich frei sein.
- verlegte um 1840 in Zürich Autoren wie RUGE, WEITLING oder BAKUNIN
- nach der REVOLUTION ging er nach AMERIKA und legte 1861 ein BUCH vor, in dem er konservativ-autoritär argumentiert, Theorie der Politik
- bis 1866 für die großdeutsche Lösung, danach bei BISMARCK, nach 1871 Konsul in Smyrna und Algier

System der sozialen Politik

1847
- die GESELLSCHAFT ist ein Verein von Individuen, die gemeinsamen Bestimmungen/Normen unterliegen, wobei das EINZELNE INDIVIDUUM zugleich einer inneren BESTIMMUNG/Veranlagung folgen will, dem Ich, als auch äußeren Bedingungen für die Entfaltung derselben unterliegt, die auf das Ich wirken und den Menschen als Individuum entwickeln → das Individuum ist jeweils nur eine bestimmte und somit beschränkte Verwirklichung der allgemeinen Menschennatur
- die Verschiedenheit der Menschen beruht nicht auf einer ureigenen INDIVIDUALITÄT als Unverwechselbarkeit, sondern auf der quantitativ unterschiedlichen Verteilung der Grundelemente menschlicher Veranlagung und dem jeweiligen Stand ihrer Entfaltung → der Kern des Menschen ist nicht die Individualität, sondern das ICH, welches mit den spezifischen durch äußere Einflüsse bedingten individuellen Ausprägungen, dem Charakteristischen, im Kampf steht: Mein Ich, d.h. das in mir, was nur innerlich ist und nur sich SELBST bestimmt, ist also nicht das Individelle, sondern das Allgemeine, Ideale.
- die Gesellschaft entsteht durch GEWALT, die eine vorherrschende KRAFT ist, welche WIRKUNG erzwingt und den ersten Schritt zu ORDNUNG und ZIVILISATION abgibt, was durch die Autorität gewährleistet wird, die Regeln zur gesellschaftlichen Ordnung durchsetzt → hier liegt die Bedeutung der KIRCHE
- die sich daran anschließende dritte Stufe ist die Organisation der entstandenen Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag, aber nicht als Legitimitätsmuster der staatlichen Vereinigung, sondern als Grundlage der auf Übereinstimmung beruhenden rechtlichen Organisation einer bereits bestehenden Zweckgemeinschaft

froebel.1360426481.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:32 (Externe Bearbeitung)