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gemeinschaftsleben

GEMEINSCHAFTSLEBEN

- erst darin vollendet sich der MENSCH (ARISTOTELES)
- umfaßt Autotelie (ZWECK in sich selbst sein), Heterotelie (MITTEL für einen fremden Zweck sein), Hypertelie (alle individuellen Einzelzwecke werden einem überindividuellen Gesamtzweck untergeordnet) und ENTELECHIE (einen Zweck in sich selbst haben, der zugleich eine gestaltende KRAFT besitzt) → fließt zusammen in einer NATION, die sich einen STAAT schafft (Eberhard)
- Betonter oder allzu bewußter Gemeinschaftswille ist schon nicht mehr gemeinschaftsbildend. Er kann nur künstliche Organisationen aus dem BEWUßTSEIN ihrer NOTWENDIGKEIT heraus schaffen. Wenn aber nur das wertende ICH entscheidet, ist immer das Ganze für den Teil da und nicht umgekehrt, mag auch in seltenen Fällen eine wirkliche Hingabe an das Ganze statfinden. Diese ist dann nicht selbstverständlich, sondern gewollt. Da aber das Wollen ebenso gut in ein Nichtwollen umschlagen kann, so wird niemals wahres Gemeinschaftsleben auf der Grundlage des bewußten Willens möglich sein. Nur im gefühlsmäßigen, nur im still wirkenden, seelischen Verwurzeltsein mit der Ganzheit liegt die Sicherheit für echtes und gesundes Gemeinschaftsleben.
- entsteht durch GERECHTIGKEIT, nicht durch apostrophierte GLEICHHEIT (Edgar Jung)

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