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genehmigung

GENEHMIGUNG

- bedeutet nachträgliche Zustimmung zu einer bereits vollzogenen Handlung
- zuweilen wird auch eine HANDLUNG nur geplant und so getan, als ob sie schon vollzogen worden wäre, dann wird der BEGRIFF mit EINWILLIGUNG verwechselt

genehmigung.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:11 von 127.0.0.1