gerichtsbarkeit
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GERICHTSBARKEIT
- blieb in ÖSTERREICH auf DAUER Sache des cisleithanischen GesamtSTAATes und wurde über die richterliche GEWALT in den staatlichen Gerichten ausgeübt
höchste Gerichtsbarkeit
- im ZEITALTER des Absolutismus wie im MITTELALTER durch den KAISER
- wurde durch das REICHSKAMMERGERICHT und den Reichshofrat ausgeübt
gerichtsbarkeit.1282818344.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:34 (Externe Bearbeitung)