goldast
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GOLDAST
Melchior Goldast von Haiminsfeld
um 1650
JURIST
- betonte die NOTWENDIGKEIT einer Abkehr von den gesamteuropäischen Rechtsquellen und die Zuwendung zu den heimischen
- seine MEINUNG fußte auf den modernen empirischen und rationalen Erkenntnistheorien, die sich für die Spezifizierung des GEISTes, die EigenENTWICKLUNG stark machten
- die nunmehr einsetzende Sichtung und Edition spezifisch deutscher Verfassungsdokumente sollte den Landesfürsten juristische Handhabe eines WIDERSTANDSRECHTs beziehungsweise einer Eigenbildung geben
goldast.1230297894.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:36 (Externe Bearbeitung)